Bei der Antragsstellung muss ein unternehmerischer Verwendungszweck angegeben werden. Die Kapitalfähigkeit kann einfach durch eine Selbstauskunft mit den Einnahmen und Ausgaben dargestellt werden. Bei einer bedingten Bankfähigkeit oder negativen Bonität muss nicht zwingend eine Ablehnung des Kredits erfolgen. Dies prüfen wir individuell. Allerdings dürfen wir bei bestimmten Negativmerkmalen keinen Mikrokredit vergeben. Das sind beispielsweise bestehende Mahnbescheide, eine Insolvenz, eidesstaatliche Versicherung, Haftbefehl oder ähnliches.
Die Nationalität des Antragsstellers ist nicht von Belang. Nur die private und geschäftliche Meldeadressen müssen in Deutschland sein und eine mögliche Aufenthaltsgenehmigung muss länger als die geplante Kreditlaufzeit ausfallen.
Aktuell können wir die Mikrokredite nur Interessenten anbieten, die bereits eine Geschäftsbeziehung mit Erfolgspfad haben. Zum Beispiel Teilnehmern unseres „Hybrid–Einzelcoaching Existenzgründung“: Für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen wollen, sowie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, ist dieses Coaching mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) der Agentur für Arbeit und des Jobcenters komplett kostenfrei. Informieren Sie sich unverbindlich über das Coaching und unsere weiteren Angebote unter http://erfolgspfad.de.